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Kurznachrichten Wohnungspolitik

Hartz-IV – Miethöhen und Wohnflächen angepasst

Nachdem Betroffene, Wohlfahrtsverbände und Mietervereine lange Zeit auf das Problem der Miethöhen und Wohnflächen der Kosten der Unterkunft (KdU) protestiert hatten, hat die Hamburger Behörde für Familie und Soziales die Höchstgrenzen für Wohnflächen für Arbeitslosengeld II- und Sozialhilfeempfänger zum 1.7.2007 erhöht. Die neuen Obergrenzen orientieren sich an dem Höchstwert im Hamburger Mietenspiegel, der nach dem jeweiligen Mittelwert der Baualtersklassen in normalen Wohnlagen festgelegt wurde und an den aktuellen Wohnflächenhöchstwerten der Hamburger Regelungen zur Förderung des sozialen Mietwohnungsbaus. Damit wird es möglich, in den jeweiligen Stadtteilen übliche Mieten in die Bewilligung einzubeziehen, Spielraum bei der Beurteilung von Einzelfällen gewonnen und eine Anpassung an künftige Mietpreisentwicklungen ermöglicht. Darüber hinaus soll es künftig zum Erhalt oder Schaffung einer „sozialverträglichen Mischung“ in den Quartieren möglich sein, in Stadtteilen mit sehr geringem Anteil an Beziehern von Arbeitslosengeld II und Sozialhilfe einen 10%igen Zuschlag zum Miethöchstwert zu akzeptieren. Auch bei getrennt lebenden Eltern, die das Sorgerecht gemeinsam ausüben, wird bei dem Elternteil, bei dem das Kind nicht bereits im Rahmen der Wohnungsgröße berücksichtigt ist, eine zehnprozentige Überschreitung des Miethöchstwertes als angemessen betrachtet.  

zuerst veröffentlicht: FreiHaus 14(2007), Hamburg