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Kurznachrichten Wohnungspolitik

Sozialbehörde senkt Mietobergrenzen drastisch

Für Sozialhilfeempfänger brechen harte Zeiten an. Die Sozialbehörde hat die Mietobergrenzen, die von den Sozialämtern übernommen werden, drastisch gesenkt. Immer mehr Fälle sind inzwischen bekannt geworden, wo MieterInnen Ärger bekommen, bei denen bisher alles klar ging. Auch wenn sie zuvor die Wohnung mit Zustimmung des Sozialamtes bezogenen haben, werden sie zum Auszug in eine billigere Wohnung oder zur Aufnahme von Untermietern aufgefordert. Im Falle, daß sie sich weigern, droht die Behörde mit Einstellung der Mietzahlungen. Will die Sozialbehörde selbst die Zahlen der Obdachlosen erhöhen?

Zuerst veröffentlicht: Freihaus 3(1998), Hamburg