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Kurznachrichten Wohnungspolitik

Sozialbehörde spart am falschen Ende

Die Sozialämter wollen Genossenschaftsanteile für Sozialhilfeempfänger gar nicht mehr oder nur noch bedingt übernehmen. Grund für diese Haltung ist eine Anweisung der Sozialbehörde vom 17.6.97 an die bezirklichen Sozialämter „Es müsse Grenzen der Sozialhilfe bei der Wohnraumbeschaffung geben“.

Haben die noch alle Tassen im Schrank?

Zuerst veröffentlicht: FREIHAUS 1(1997), Hamburg