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Kurznachrichten Stadtsanierung/Stadterneuerung Wohnungspolitik

Einsatz von ABM-Trägern in Wohnprojekten – in Hamburg unmöglich

Die Verbindung des arbeitsintensiven Stadterneuerungssektors mit Beschäftigungs- und Qualifizierungsmaßnahmen im Wohnungsbau wird in Hamburg nicht gefördert. Offizielle Begründung: kein öffentliches Interesse und kein Gemeinwohl erkennbar. Und das obwohl das alternative Baubetreuungsprogramm ein Programm zur Sicherung preiswerten Wohnraums mit Berücksichtigung sozialer Komponenten ist. Da hilft es nicht einmal, wenn der Nutzerverein als gemeinnützig anerkannt ist. In anderen Bundesländern kommt die Arbeitsverwaltung – bei gleicher Gesetzeslage – zu ganz anderen Folgerungen: Wenn es sich um eine Nutzung handelt, die im Sinne des Gesetzes als gemeinnützig bestätigt ist, dürfen Arbeitslose gefördert über das Arbeitsamt dort eingesetzt werden: z.B. wenn es um die Wohnraumversorgung von sozial benachteiligten Personen, um die Realisierung ökologischer Maßnahmen, den Erhalt von Baudenkmälern geht. Abgewickelt werden solche Projekte im Förderprogramm „zukunftsweisender Wohnungsbau“.

Zuerst veröffentlicht: Freihaus 3(1998), Hamburg