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Artikel Finanzierung/Förderung

Eigenheimzulage Mehr Großstadtförderung?

*** von Tobias Behrens ***

In Hamburg wurden Wohnprojekte bisher meistens im öffentlich geförderten Mietwohnungsbau errichtet. Mit der Einführung des Wohnraumförderungsgesetz im Jahr 2002 wurde diese Möglichkeit erheblich erschwert. Die Realisierung von Wohnprojekten im Eigentum gewinnt daher an Bedeutung. Förderinstrumente sind die Hamburger Eigentumsförderung über die Wohnungsbaukreditanstalt und das bundesweite Eigenheimzulagengesetz.

Eichels Streichliste von 2002

Die Eigenheimzulage (EHZ) steht auf dem Prüfstand, seitdem der Bundesfinanzminister Eichel im letzten Jahr das Gesetz mit dem Wortungetüm „Steuervergünstigungsabbaugesetz“ vorlegte. U. a. sollte die EHZ folgendermaßen verändert werden:

  • Reduzierung des begünstigten Einkommens von 80.000 € auf 70.000 € (Ledige) und von 160.000 € auf 140.000 € (Verheiratete) maximales Einkommen in zwei Jahren.
  • Reduzierung des Grundförderbetrages von 2.556 € auf 1.000 €(Neubau) und 1.278 € auf 1.000 € im Bestand, Erhöhung der Kinderzulage von 767 € auf 800 €.
  • Zulagenberechtigt sollten nur noch Erwachsene mit Kindern bzw. Familien sein. Ökozulagen für ressourceschonendes Bauen sollten unangetastet bleiben. Bei der Förderung von Genossenschaftsanteilen (§ 17)sollte die Obergrenze auf 3% von max. 20.000 € Einlage (also 600 € statt zuvor 1.227 €) gesenkt werden bei Beibehaltung der Eigentumsorientierung aber Einführung der Bauverpflichtung.

Nach dem Vorlegen dieses Gesetzentwurfs war quer durch die Republik ein großes Geschrei der Lobbyisten zu vernehmen, die bei Umsetzung dieses Gesetzes den Niedergang der Republik heraufbeschworen. Aber es gab auch Zustimmung u. a. vom wohnbund (siehe www.wohnbund.de).

Neue Vorschläge

Seit Juni 2003 gibt es nun neue Vorschläge der Bundesregierung. Danach soll die EHZ komplett gestrichen werden und die eingesparten Mittel den Ländern für folgende Maßnahmen zur Verfügung gestellt werden:

  • Eigentumserwerb im Wohnungsbestand städtischer Quartiere, soweit er mit erheblichem Modernisierungsund Instandsetzungsaufwand verbunden ist,
  • Förderung des genossenschaftlichen Wohnens zur Stabilisierung städtischer Nachbarschaften,
  • Maßnahmen an Wohnungen und im Wohnumfeld für Haushalte mit Kindern in städtischen Quartieren,
  • Wiedernutzung brachliegender Flächen und anderer Schwerpunkte im Rahmen der Städtebauförderung West,
  • Integrative Maßnahmen in benachteiligten Stadtquartieren im Rahmen des Programms Soziale Stadt,
  • Bereitstellung von Mitteln zur Erneuerung der 50er Jahre Siedlungen.

Effekte

Für Hamburg und insbesondere auch für Wohnprojekte hätte dieser Vorschlag eine Reihe von positiven Aspekten. Durch die Abschaffung des Gießkannenprinzips der EHZ und statt dessen die Orientierung an großstädtischen Zielsetzungen wäre erstmalig ein Anreiz gegeben, die Umlandwanderung zu reduzieren. Wohnprojekte verfolgen viele der oben dargestellten neuen Zielsetzungen und wären deshalb prädestiniert, Nutznießer dieser neuen Förderlinien zu werden – vor allem beim Wohnen mit Kindern, beim genossenschaftlichen Wohnen zur Stabilisierung von Nachbarschaften und bei der Nutzbarmachung brachliegender innerstädtischer Flächen. Fachlich wäre es zu begrüßen, wenn Hamburg sich gegenüber diesen Vorschlägen positiv stellen und dabei helfen würde, sie im Bundesrat durchzusetzen. Durch den Wegfall der EHZ spart Hamburg einen sechsstelligen Millionenbetrag, der ungefähr dem Subventionswert der gesamten Wohnungsbauförderung des Jahres 2003 entspricht (Miete und Eigentumsförderung). Anders ausgedrückt: Hamburg könnte dann sein Wohnungsbauförderprogramm verdoppeln und noch zusätzlich Mittel vom Bund erhalten. Das wäre ein substantieller Schritt in Richtung wachsende Stadt. Mal sehn,was wird.

Tobias Behrens ist Geschäftsführer der STATTBAU HAMBURG GmbH und Vorstandsmitglied im wohnbund.

zuerst veröffentlicht: FreiHaus 10(2003), Hamburg