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Artikel Rechtsform/Genossenschaft

Genossenschaftsgesetz

Erleichterungen für neue Genossenschaften geplant

*** von Tobias Behrens ***

Das Bundesjustizministerium hat im März 2013 einen Referentenentwurf zur Änderung des Genossenschaftsgesetzes vorgelegt. Ziel ist unter anderem: „Insbesondere zur Förderung des bürgerschaftlichen Engagements soll daher die Gründung von sehr kleinen Genossenschaften erleichtert werden. Zudem sollen weitere bürokratische Entlastungen für alle Genossenschaften, unabhängig von ihrer Größe, vorgesehen werden.“

Als wichtigstes Instrument der Erleichterung der genossenschaftlichen Gründung wird eine neue Rechtsform, die Kooperationsgesellschaft (haftungsbeschränkt), in das Gesetz eingeführt. Sie kann leicht gegründet werden, denn auf eine Gründungsprüfung und auf die laufende jährliche Prüfung soll verzichtet werden.

Dieser Referentenentwurf war nun Gegenstand einer Anhörung im Justizministerium, die am 02. September 2013 stattfand und zu der alle relevanten gesellschaftlichen Gruppierungen eingeladen wurden.

Während der Anhörung ließen sich schnell Befürworter und Gegner der Gesetzesänderung erkennen. Strikte Gegner dieser neuen genossenschaftlichen Änderungen waren die Vertreter der großen genossenschaftlichen Verbände (DGRV und GdW). Sie lehnen insbesondere die Einführung der Kooperationsgesellschaft (haftungsbeschränkt) ab, weil sie der Auffassung sind, dass durch die nicht mehr vorhandenen Prüfungen diese neue Rechtsform unsicher werde und damit die Marke Genossenschaft ihren insolvenzsicheren Ruf verlieren könnte.

Die Befürworter der Gesetzesnovelle, insbesondere die Vertreter des Bundesvereins zur Förderung des Genossenschaftsgedankens und des wohnbundes e.V., der durch den STATTBAU Hamburg Geschäftsführer Dr. Tobias Behrens vertreten wurde, hielten dagegen, dass die neue Rechtsform eine Reihe von Problemen des bisherigen Rechtssystems beseitigt. Aus Sicht des wohnbundes wurde vorgetragen, dass insbesondere bei nachbarschaftlichen Wohnprojekten vor Beginn des offiziellen Planungs- und Baubeginns eine Rechtsform benötigt wird, um bestimmte Dinge voranzutreiben. Dies wird häufig in der Rechtsform der GbR-Gesellschaft oder des eingetragenen Vereins gemacht, die hierfür aber äußerst ungeeignet sind. Auch die Überleitung einer BGB-Gesellschaft oder eines Vereins in eine eingetragene Genossenschaft ist sehr kompliziert und aufwendig, so dass die neue Rechtsform hierfür eine ideale Ergänzung des Rechtssystems bieten würde. Auch bei Kooperationen zwischen Baugemeinschaften und traditionellen Wohnungsbaugenossenschaften könnte sich eine Kooperationsgesellschaft als geeignete Rechtformen darstellen.

Die Vertreter des Bundesjustizministeriums bedankten sich nach der knapp vierstündigen Anhörung bei den Teilnehmern und kündigten an, das Thema nach der Bundestagswahl mit der neuen Leitung des Ministeriums weiter voranzubringen.

Dr. Tobias Behrens, war von 2000 bis 2006 im wohnbund Vorstand und nahm für den wohnbund e.V. an der Anhörung im Justizministerium am 02. September 2013 teil.

Zuerst veröffentlicht: Freihaus 19(2013), Hamburg