*** Gudrun Kaiser ***
Wenn die ambulante Versorgung älterer und pflegebedürftiger Menschen durch Ange-hörige und Professionelle gestärkt werden soll, dann muss sie dorthin kommen, wo die Menschen leben: möglichst direkt in ihre Wohnungen und Häuser oder eingestreut in ihre Wohnquartiere, beispielsweise als ergänzende Tagespflegeeinrichtungen, ambulant betreute Wohngemein-
schaften oder gemeinschaftliche Dritte Orte.
Das entspricht nicht nur dem Wunsch vieler Menschen, sondern ist auch erklärtes, pflegepolitisches Ziel der sozialen Pflegever-
sicherung (§ 3 SGB XI).
Das Wohnumfeld, mit dem sich Menschen identifizieren,
in dem sie sich zuhause fühlen und an dessen gesellschaftlichem Leben sie teilhaben und teilnehmen, kann ein ganzes … weiterlesen