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Artikel Wohnungspolitik

Mietpreisbremse

Signal mit begrenzter Wirkung

*** von Eva Raatschen ***

Der Gesetzentwurf aus Berlin setzt ein deutliches Signal, dass Neuvermietungspreise nicht ausschließlich am größtmöglichen Profit orientiert werden dürfen. Der durch ein knappes Wohnungsangebot geschürten Begehrlichkeit nach immer höheren Renditen wird Einhalt geboten. Für die Mieter bedeutet es, dass jetzt noch günstige Wohnungen langsamer vom Markt verschwinden.

Und es schreckt hoffentlich den ein oder anderen Großinvestor ab, der in Ballungszentren wie Hamburg hofft, mit dem Kauf von Mietwohnungen das schnelle Geld machen zu können. Wohnraum ist keine beliebige Ware, sondern der Lebensmittelpunkt für Menschen – ein Fünkchen dieses Gedankens findet sich in dem Gesetz zur Dämpfung des Mietenanstiegs, hoffen wir dass daraus ein Dauerbrenner wird.

Die Mietpreisbremse wird die Investitionen in den Wohnungsneubau zum Erliegen bringen, prophezeien die Eigentümerverbände seit Bekanntwerden der Pläne des Justizministers. Sie scheinen das Gesetz nicht komplett gelesen zu haben, denn für Neubauten und umfassend modernisierte Wohnungen gilt die Mietpreisbremse nicht. Leider, denn gerade Modernisierungen sind nach den Neuvermietungen Mietpreistreiber Nummer zwei und werden von Vermietern immer häufiger genutzt, Mieter „rauszumodernisieren“. Noch schlimmer: auch diejenigen Vermieter, die jetzt schon überteuerte Mieten kassieren, sind nicht betroffen. Ihre satten Gewinne sind auch in Zukunft nicht gefährdet. Wenn ein Vermieter nachweist, dass auch schon der Vormieter eine hohe Miete zahlte, kann er sie in gleicher Höhe weiter verlangen. Unter dem Deckmäntelchen des Vertrauensschutzes (Vertrauen auf überhöhte Mieten) werden so gerade die gewissenlosen Vermieter geschützt. Der Aufschrei der Wohnungswirtschaft ist nichts weiter als ein Sturm im Wasserglas, den Vermietern geht es mitnichten an den Kragen.

Doch die Empörung der Wohnungswirtschaft reißt nicht ab und es steht zu befürchten, dass ein Inkrafttreten des Gesetztes in der ersten Jahreshälfte 2015 nichts wird. So ist man trotz der vielen Ausnahmen und einiger Webfehler des Gesetzentwurfs aus Mietersicht geneigt zu sagen, Hauptsache die Mietbremse kommt und zwar schnell!

Die Grundeigentümer werden auch nach der Reform rentable Mieten erwirtschaften können. Und Wohnungsmärkte mit Nachfragedruck werden attraktiv für Investoren bleiben. Das ist nicht von einer Mietbremse abhängig, sondern von niedrigen Zinsen und mangelnden Alternativen auf den Finanzmärkten. Großinvestoren wie zum Beispiel Akelius werden eine Wohnung, wenn ein Altmieter auszieht, dann aber nicht mehr für € 17 pro Quadratmeter weitervermieten dürfen. Und das wäre gut so. 

Eva Raatschen ist Juristin und Sprecherin bei Mieter Helfen Mietern e.V.

zuerst veröffentlicht: FreiHaus 20(2014), Hamburg