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Selbstverwaltung in Wohn-Pflege-Gemeinschaften

Hamburger Koordinationsstelle für Wohn-Pflege-Formen

*** Mascha Stubenvoll und Lina Lohmann ***

Selbstverwaltung ist ein zentraler konzeptioneller Baustein von angehörigengeführten Wohn-Pflege-Gemeinschaften (WPGs). Erste WPGs für Menschen mit Pflegebedarf (anfänglich ausschließlich für Menschen mit einer Demenzerkrankung) entstanden in Hamburg vor 20 Jahren. Von Anfang an war die eigenständige Verwaltung der WGs durch Angehörige oder – wo möglich – die Bewohner*innen selbst ein wichtiges Anliegen der Betroffenen und Beteiligten.

Was angehörigengeführte Wohn-Pflege-Gemeinschaften auszeichnet

Mit Wohn-Pflege-Gemeinschaften (WPGs) wurde eine Alternative zum Pflegeheim geschaffen. In WPGs leben Menschen, die aufgrund ihrer körperlichen und bzw. oder geistigen Einschränkungen keinen eigenständigen Haushalt mehr führen können. Hintergrund der Entstehung von WPGs war unter anderem, dass Pflegeheime damals – und teilweise auch heute noch – aufgrund ihrer stark institutionalisierten Strukturen auf Vorbehalte stießen. Aussagen wie ‚Meine Mutter will nicht ins Pflegeheim‘ waren und sind in diesem Zusammenhang häufig zu hören.

Die An- und Zugehörigen (als Vertretende der an Demenz erkrankten Mieter*innen) übernehmen in selbstverwalteten WPGs gemeinsam die Verantwortung für die Organisation des Alltags, die Auswahl des Pflegedienstes und die Gestaltung der Räumlichkeiten. Sie treffen die Entscheidung für die Mieter*innen, damit diese ihren Alltag weitestgehend so weiterleben können, wie bisher. Nur eben nicht mehr in der eigenen Häuslichkeit, sondern in einer Großwohnung und in Gemeinschaft mit anderen.

Die Selbstverwaltung dient den Mieter*innen und ihren Angehörigen somit als Instrument, um Selbstbestimmung und Mitsprache im Hinblick auf das Wohnen und die Pflege zu sichern und eine individuelle Lebensgestaltung auch bei Pflegebedarf zu ermöglichen.

Durch die Wahlfreiheit hinsichtlich der Alltagsgestaltung und der Auswahl der (Pflege-) Dienstleistungen, schafft die Selbstverwaltung in Wohn-Pflege-Gemeinschaften reale Einflussmöglichkeiten und wirkt gleichzeitig als Qualitätssicherung der Pflege und Betreuung innerhalb der WPG. Geregelt wird die Selbstverwaltung von den Angehörigengruppen durch Rahmenvereinbarungen. Sie schließen sich als GbR oder Verein zusammen und strukturieren die Selbstverwaltung über verschiedene Ämter. Ämter sind beispielsweise die Angehörigensprecher*innen, die Kontakt mit dem Pflegedienst halten und an den Austauschforen der Hamburger Koordinationsstelle teilnehmen. Die Garten- oder Terrassengruppe kümmert sich beispielsweise um Garten oder Freisitz.

Selbstverwaltung entwickelt sich weiter

Die Selbstverwaltung einer Wohn-Pflege-Gemeinschaft geht für die Angehörigen mit einem gewissen zeitlichen Aufwand und koordinativen und kommunikativen Ansprüchen einher. Gerade Personen, die in der Mitte des Lebens stehen und sich zwischen Jobanforderungen, Familiengründung und pflegebedürftigen Eltern bewegen, fällt es nicht immer leicht, diesen Anforderungen gerecht zu werden. In einigen Wohngemeinschaften gibt es deshalb inzwischen eine WG Koordination, die von den An- und Zugehörigen mit der Übernahme von Aufgaben beauftragt wird.

Mit dem Wohngruppenzuschlag § 45f SGB 11 von derzeit 224 Euro monatlich, pro pflegebedürftiger Person, gibt es für eine externe Koordinationskraft sogar einen Zuschuss aus der Pflegekasse, der diese besondere Wohnform unterstützt.

Mit Blick auf die gesellschaftlichen Rahmenbedingungen und damit verbundenen Herausforderungen für die pflegerische Versorgung stellt eine beauftragte WG Koordination eine echte Chance dar. Während die Zahl pflegebedürftiger Menschen steigt, nehmen familiäre Pflegepotenziale vielerorts ab. Familien werden kleiner und leben verstreuter während voraussichtlich immer mehr Pflegebedürftige keine eigenen Kinder haben, die unterstützen können. Eine WG Koordination kann in diesem Rahmen eine wichtige Funktion übernehmen. Sie kann individuelle Wünsche der Pflegebedürftigen in Abstimmung mit Angehörigen bzw. gesetzlichen Betreuer*innen bündeln und für eine verlässliche Organisation sowie die Koordination gemeinschaftlicher Belange sorgen. Auf diese Weise trägt sie dazu bei, ein selbstbestimmtes Leben in der Wohn-Pflege-Gemeinschaft langfristig zu sichern und Angehörige gleichzeitig zu entlasten.

Mascha Stubenvoll und Lina Lohmann arbeiten bei der Koordinationsstelle für Wohn-Pflege-Formen (https://ggmbh.stattbau-hamburg.de/), die ein Arbeitsbereich der STATTBAU HAMBURG Gemeinwohl gGmbH ist.