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Artikel Rechtsform/Genossenschaft Wohnungspolitik

Genossenschaftlicher Investitionsfond

*** von Frank Karthaus ***

Die Eigenkapitalaufbringung ist für neue genossenschaftliche Wohnprojekte ein zentrales Problem, denn die Projektler bestehen in der Regel nicht aus vermögenden Erben mit 30.000–50.000 DM Eigenkapital, die gleichzeitig einen § 5 Schein wegen geringem Einkommen besitzen.

Die Bundesregierung bereitet ein neues Wohnraumförderungsgesetz vor, und auch die steuerliche Förderung des Erwerbs von Geschäftsanteilen bei Genossenschaften soll im Eigenheimzulagengesetz neu geregelt werden. Allerdings kann es nur dann eine Verbesserung geben, wenn die Förderung nicht mehr an eine Eigentumsorientierung geknüpft wird. Diese Umwandlungsoption widerspricht dem Genossenschaftsgedanken. Hamburg hat deshalb bereits 1995 diese Regelung im Gesetzgebungsverfahren im Bundesrat abgelehnt.

Aufhebung der Eigentumsorientierung gefordert

Der Gesamtverband der Wohnungswirtschaft, die Hamburger Baubehörde und andere SPD Länderbauministerien, aber auch Wissenschaftler und der Verein zur Förderung des Genossenschaftsgedankens fordern jetzt eine Aufhebung der Umwandlungsoption als Förderungsvoraussetzung.

Eine steuerliche Förderung, die Fördermitglieder als Kapitaleinleger zulässt, ist eine deutliche Verbesserung. Kleine Genossenschaften sind jedoch überfordert, da sie als ehrenamtlich organisierte Projekte kaum in der Lage sein werden, ausreichend Förderer zu finden.

Benötigt wird deshalb eine Genossenschaft, die als Finanzverbund von und für genossenschaftliche Projekte Fördermitgliedern die Möglichkeit bietet, Geschäftsanteile für den genossenschaftlichen Wohnungsbau zu erwerben. In Kombination mit einer neuen sozial- und wohnungspolitisch ausgerichteten zielgenauen Förderung der Länder würden so die finanziellen Startprobleme von neuen Genossenschaften vermindert.

Genossenschaftliche Innovation fördern

Der Verein zur Förderung des Genossenschaftsgedankens hat im letzten Jahr „Vorschläge zur steuerlichen Förderung des genossenschaftlichen Wohnens“ herausgegeben. Kernpunkt ist die steuerliche Förderung zum Erwerb von Geschäftsanteilen in Verbindung mit einem „Genossenschaftlichen Investitionsfonds“, der die Aktivitäten zur genossenschaftlichen Selbsthilfe bündeln kann.

Inhaltlich geht es um Baumaßnahmen, bei denen Bewohner an der Planung beteiligt, Selbstverwaltung auf der Ebene der Häuser und Siedlungen verwirklicht und Selbsthilfe und Eigenverantwortung übernommen werden.

Wie kann so etwas in Hamburg funktionieren?

Die Fondsgenossenschaft kann als Stelle fungieren, die Gelder von Fördermittelgebern, Wohnprojektinteressierten und Genossenschaften sammelt. Damit könnte sie dazu beitragen, den Eigenkapitalbedarf bei der Neugründung innovativer genossenschaftlicher Projekte zu senken. Die Fondsgenossenschaft als Dach vieler kleiner Genossenschaften würde diese Mittel den bereits im Bau befindlichen Hausprojekten als Eigenkapitaleinlage zur Verfügung stellen. Nach einer achtjährigen Nachsparphase würde die Projektgenossenschaft der Fonds- oder Dachgenossenschaft Mittel für weitere Projekte revolvierend zur Verfügung stellen. Die Solidarfinanzierung, die bestehende Altgenossenschaften hat groß werden lassen, wird hier übertragen auf viele kleine genossenschaftliche Projekte.

Hamburgs Bausenator Eugen Wagner hat unlängst in einem Interview festgestellt: „Das in Arbeit befindliche neue Wohnraumförderungsgesetz der Bundesregierung wird voraussichtlich die Betreuung von Selbsthilfegruppen bei der Mittelvergabe besonders honorieren und hierfür einen Fördervorrang einräumen. Deshalb sollte auch ein Finanzierungsfonds der neuen Genossenschaften, über den sich Fördermitglieder mit Genossenschaftsanteilen beteiligen können, geprüft werden“. Hamburg kann bei der Aufhebung der Umwandlungsoption nur gewinnen und sollte zusammen mit anderen Ländern auch über den Bundesrat der anstehenden Novellierung eine positive Wendung geben.

Frank Karthaus ist Vorstandsmitglied des Vereins zur Förderung des Genossenschaftsgedankens.

Zuerst veröffentlicht: Freihaus 7(2001), Hamburg