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Artikel Finanzierung/Förderung Wohnprojekte Hamburg

Was zivilgesellschaftlichen Bauherr*innen fehlt, ist das Eigenkapital

Das Beispiel der gemeinnützigen Wohnungsgenossenschaft Schlüsselbund eG

*** von Joscha Metzger ***

Die Genossenschaft Schlüsselbund eG wurde 2012 von sozialen Trägern gegründet, um Wohnraum für Menschen zu schaffen, die sich aufgrund be­sonderer sozialer Probleme am Markt nicht selbst versorgen können. Zum Ende dieses Jahres wird das erste von der Genossenschaft errichtete Haus mit Wohnraum für 30 vordringlich wohnungs­suchende Menschen fertig gestellt. Diesem Er­folg gingen lange Jahre der Grundstückssuche, Planung und Verhandlungen um Möglichkeiten der Finanzierung voraus. Bis heute leidet die Ge­nossenschaft unter einer mangelnden Kapital­ausstattung. Eine Neue Wohngemeinnützigkeit könnte insbesondere Akteuren wie der Schlüssel­bund eG bessere Rahmenbedingungen bieten, um ihre weiterlesen

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Artikel Stadtentwicklung Wohnungspolitik

Neue Regierung – neues Glück!?

Welche wohnungspolitischen Ziele sind im Koalitionsvertrag
vom April 2015 enthalten?

*** von Tobias Behrens ***

Die neue Regierung hat nach der Wahl im Februar im April 2015 einen Koalitionsvertrag geschlossen, der die Grundlage für die Arbeit in der Hamburger Bürgerschaft für die Legislaturperiode von 2015 bis 2019 darstellen soll. Zu den Themen Wohnen und Stadtentwicklung sind interessante Aussagen enthalten, die wir den FreiHaus Lesern gern vorstellen möchten.

1. VORDRINGLICH WOHNUNGSUCHENDE

In dem Koalitionsvertrag ist an verschiedenen Stellen auf die schwierige Situation für vordringlich Wohnungsuchende eingegangen worden. Unter der Überschrift: „Sofortprogramm zur Versorgung von vordringlich Wohnungsuchenden“ wurden verschiedene Aussagen und Vorschläge … weiterlesen

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Artikel Wohnungspolitik

Hamburg, deine Bindungen

Wo sind sie geblieben?

*** von Tobias Behrens ***

Wohnungspolitische Bindungen sind ein wesentlicher Bestandteil der staatlichen Wohnungspolitik seit dem I. und II. Wohnungsbaugesetz aus den Jahren 1950 und 1956.

Dieses Prinzip, welches auch in dem Wohnraumförderungsgesetz von 2001 fortgeführt wurde, funktioniert folgendermaßen: Der Staat gibt einem Bauherrn preisgünstige Darlehen, für die dieser Wohnungen errichtet. Dabei muss sich der Bauherr an diverse Vorgaben in Bezug auf technische Bedingungen, Wohnungsgrößen, bauliche Standards etc. halten.

Außerdem verpflichtet sich der Bauherr, bestimmte Belegungsbindungen und Verpflichtungen einzugehen, die in den Förderbescheiden bzw. Darlehensverträgen festgelegt werden. Es gibt im groben zwei Arten von Bindungen, die … weiterlesen