*** von Reiner Schendel ***
Kurz vor der Bürgerschaftswahl im September 2001 hat die Baubehörde neue Eckwerte fiir die Förderung von genossenschaftlichen Wohnprojekten bekannt gegeben.
Mit der Liegenschaftsverwaltung war Einigkeit erzielt worden, dass ein Pool von mindestens 10 kommunalen Grundstücken für Wohnprojekte bereitgestellt wird. Dieser Pool soll aufgefüllt werden, sobald darin enthaltene Grundstücke von Projekten bebaut werden. Die Grundstücke sollen von der Stadt an die Hamburgische Wohnungsbaukreditanstalt (WK) übertragen und von dort aus zu angepassten Erbbaurechtsbedingungen an die einzelnen Projektgenossenschaften veräußert werden. Allerdings ist dieser Verfahrensvorschlag von der Kommission für Bodenordnung so nicht akzeptiert worden.
Grundstücke und Senkung des Eigenkapitals … weiterlesen

